Rechtliche Hinweise zur Bereitstellung der Bebauungspläne im Internet

Die Bereitstellung der Bebauungspläne im Internet erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.
Aber: Die Anzahl der Pläne ist groß; die Technik kann in Einzelfällen nicht ordentlich funktionieren und auch ansonsten kann es bei der Bereitstellung der Unterlagen zu Fehlern und Unstimmigkeiten kommen. Insofern kann die Stadt St. Ingbert keine Garantie für eine jederzeit vollständige und richtige Darstellung der Bebauungspläne übernehmen. Sollten Sie Fehler oder Unstimmigkeiten bemerken, sind wir für jeden Hinweis dankbar und werden diesen kurzfristig überprüfen.

Darüber hinaus bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:

  • Die Grenzen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne in der Übersichtskarte der Stadt St. Ingbert stimmen nicht immer mit den amtlichen Kartenwerken vollständig überein. Sie dienen lediglich der Orientierung und der Auswahl der einzelnen Bebauungspläne.
  • Ältere Pläne wurden noch mit der Hand und mit Tuschefarben gezeichnet. Durch das Digitalisieren und Umwandeln in pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.
  • Die Bebauungspläne im Onlineportal sollen nur eine Erstinformation sein und sind nicht zum Messen und Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
  • Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Lesen der Bebauungspläne mitunter schwierig und kompliziert sein kann. So wurden ältere Bebauungspläne zum Teil überplant und damit ersetzt. In anderen Bereichen ergänzen neuere Bebauungspläne das Baurecht, sodass mehrere Bebauungspläne zur Beurteilung der baurechtlichen Situation herangezogen werden müssen. Neben den Bebauungsplänen nach dem BauGB gelten zum Teil auch ältere Baufluchten- oder Aufbaupläne. Umfang und Bedeutung der damaligen Regelungen sind jeweils im Einzelfall zu interpretieren und zu klären.
  • Neben den Bebauungsplänen können weitere Satzungen und Verordnungen gelten, wie z.B. Erhaltungs- oder Sanierungssatzungen. Solche Satzungen und Verordnungen werden nicht in diesem Portal angezeigt.
  • In diesem Angebot werden ausschließlich bestehende Bebauungspläne angezeigt. Auskünfte zu Bebauungsplänen im Verfahren sowie den räumlichen Geltungsbereichen erhalten Sie in der Fachabteilung Stadtentwicklung und Demografie.
  • Die im Internet eingestellten Bebauungspläne können Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst.
  • Bitte beachten Sie, dass die hier digital zur Verfügung gestellten Versionen der rechtskräftigen Bebauungspläne selbst keine Rechtskraft besitzen. Rechtskräftig sind ausschließlich die Originalbebauungspläne, welche bei der Stadt St. Ingbert zu den Öffnungszeiten eingesehen werden können.
Eine Anleitung mit Hinweisen zur Bedienung des Systems finden Sie hier.

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Bei Fragen zu den eingestellten Bebauungsplänen bzw. zur Beurteilung der planungsrechtlichen Situation wenden Sie sich bitte an:

Bau-Service-Center
Sachgebiet: Planungsangelegenheiten
Am Markt 12
66386 St. Ingbert
06894-13 328

Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
E.Mail: Stadtentwicklung@st-ingbert.de